Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§2 Allgemeines
1) Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand und zum Verwendungszweck sind als annähernd zu betrachten, sie sind Beschreibung bzw. Kennzeichnung und keine zugesicherten Eigenschaften.
2) Unsere Angebote sind freibleibend, Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Bestellungen gelten als angenommen, wenn wir sie nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ablehnen. Bei Maßartikeln und Sonderanfertigungen ist die Bestellung ab dem Tag der der In Auftraggabe verbindlich.
3) Bestellungsgemäß gelieferte oder bereitgestellte Ware kann nicht zurückgenommen werden. Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit (Sonderanfertigungen) nicht für eine Rückgabe geeignet sind. Ausnahmen hier von bedürfen unserer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung. In diesem Fall sind wir berechtigt, bei der Stornierung und oder Gutschrift einen Abzug von 25% des Kaufpreises als Aufwendungsersatz vorzunehmen.
§3 Auslieferung und Versand
1) Leistungs- und Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, jedoch sind alle
Angaben darüber unverbindlich.
2) Höhere Gewalt, insbesondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages
behindern können, sowie unverschuldete Probleme bei uns oder bei dem Vorlieferer
berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung bzw.
Leistung hinauszuschieben, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche erwachsen.
Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem
wir uns in Verzug befinden.
3) Der Versand geschieht stets auf Kosten und Gefahr des Kunden.
§4 Gewährleistung
1) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird
er innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder
Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss
sonstige Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach.
Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2) Gewährleistungsfristen richten sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und beginnen mit
dem Datum der Lieferung.
3) Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von 14 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Andere Mängel sind
unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Waren sind in
dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststeilung des Mangels befinden, zur
Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten, andernfalls sind jegliche
Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen.
4) Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl,
kann der Käufer Minderung oder Wandlung verlangen.
5) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus
positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus
unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs-
bzw.Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche aus
Eigenschaftszusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden
absichern sollen.
6) Der Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen
haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§6 Eigentumsvorbehalt
1) Bestellte und gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des
Verkäufers.
2) Im Falle der Verarbeitung oder der Verbindung mit anderen Erzeugnissen erwerben wir an
den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Erzeugnissen Miteigentum, die
Miteigentumsanteile bestimmen sich nach dem Verhältnis der Rechnungsbeträge der
verarbeiteten oder verbundenen Erzeugnisse.
3) Wiederverkäufern und nichtgewerblichen „Sammelbestellern“ ist die Weiterveräußerung
widerruflich gestattet.
4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Gerichtsvollzieher, wird
der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich
benachrichtigen.
5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf
dessen Kosten zurückzufordern, gleichwohl behält der Vertrag weiterhin seine Gültigkeit
mit dem Anspruch auf Erfüllung.
§7 Zahlung
1) Zahlungen sind grundsätzlich sofort zu leisten, bei Zahlung auf Rechnung eingehend auf
dem Konto des Verkäufers 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum. Ausnahmen bedürfen
der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer auf der Auftragsbestätigung oder der
Rechnung.
2) Ohne dass es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf, werden bei verspäteter oder
gestundeter Zahlung bankmäßige Zinsen und Gebühren berechnet.
Jeder Zahlungsverzug wird mit einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von mindestens Euro
6,50 in Rechnung gestellt.
3) Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine
Vermögenslage nach Vertragsschluss wesentlich, so werden alle unsere Forderungen aus
der Geschäftsverbindung, auch im Falle einer Stundung, zur sofortigen Barzahlung fällig;
dies gilt auch, wenn wir Wechsel oder Schecks entgegengenommen haben. Außerdem sind
wir in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, Sicherheitsleistung,
Vorauszahlung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
§8 Nebenabreden
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie
schriftlich bestätigt.
§9 Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mülheim an der Ruhr. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Ansprüche aus Wechseln oder Schecks.
§10 Salvatoresche Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
§11 Allgemeine Haftung und Haftung bei Montage
1) Für den Verkäufer besteht eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von
Euro 2.500.000.
Die Haftung beschränkt sich auf diese Summe, sofern keine höhere Haftsumme vereinbart
wurde.
2) Für Geld oder andere Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen
wurden, übernimmt der Verkäufer keine Haftung.
3) Für Beschädigung am Auftragsgegenstand haftet der Verkäufer nur bei grober
Fahrlässigkeit und ist in dessen Folge zur kostenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist
diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, ist der
Wiederbeschaffungswert am Tage der Beschädigung oder des Verlustes zu ersetzen.
Datenschutzerklärung
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